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   BFH, 25.07.2001 - XI B 148/99   

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https://dejure.org/2001,12971
BFH, 25.07.2001 - XI B 148/99 (https://dejure.org/2001,12971)
BFH, Entscheidung vom 25.07.2001 - XI B 148/99 (https://dejure.org/2001,12971)
BFH, Entscheidung vom 25. Juli 2001 - XI B 148/99 (https://dejure.org/2001,12971)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zustellung eines Urteils - Verfahrensmangel - Darlegungserfordernis - Grundsätzliche Bedeutung - Gehaltsverzicht - Betriebliche Altersversorgung

  • Judicialis

    FGO § 96; ; FGO § 105 Abs. 5; ; FGO § 116 Abs. 5; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1

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  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 23.04.1998 - IV R 30/97

    Zur Begründungserleichterung nach § 105 Abs. 5 FGO

    Auszug aus BFH, 25.07.2001 - XI B 148/99
    Wenn --wie die Kläger meinen-- die Voraussetzungen für eine solche Bezugnahme nicht vorgelegen haben sollten, wäre die rechtliche Folge, dass das Urteil des FG nicht mit Gründen versehen wäre (BFH-Urteil vom 23. April 1998 IV R 30/97, BFH/NV 1998, 1574).
  • BFH, 27.10.1997 - X B 203/95

    Anforderungen an die Darlegung der Beschwerdebegründung

    Auszug aus BFH, 25.07.2001 - XI B 148/99
    Ein solcher Mangel kann nur mit der zulassungsfreien Revision (§ 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO a.F.), nicht aber mit der Nichtzulassungsbeschwerde gerügt werden (BFH-Beschluss vom 27. Oktober 1997 X B 303/95, BFH/NV 1998, 707).
  • BFH, 29.10.1997 - II B 119/96
    Auszug aus BFH, 25.07.2001 - XI B 148/99
    Hierzu hätten sie nicht nur im Einzelnen die Tatsachen angeben müssen, die das FG ihrer Ansicht nach nicht berücksichtigt hat, sondern sie hätten auch darlegen müssen, welche Schlussfolgerungen sich dem FG aufgrund dieser Tatsachen hätten aufdrängen müssen; dabei ist von der Rechtsauffassung des FG auszugehen (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. Oktober 1997 II B 119/96, BFH/NV 1998, 597).
  • BFH, 29.02.1996 - X B 303/95
    Auszug aus BFH, 25.07.2001 - XI B 148/99
    Ein solcher Mangel kann nur mit der zulassungsfreien Revision (§ 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO a.F.), nicht aber mit der Nichtzulassungsbeschwerde gerügt werden (BFH-Beschluss vom 27. Oktober 1997 X B 303/95, BFH/NV 1998, 707).
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